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Die Normativität von Handlungsgründen


Peter Grönert, Berlin
E-Mail: petergroenert@yahoo.de

Die Normativität von Handlungsgründen

Einleitung

Der Begriff einer Handlung und der eines Handlungsgrundes hängen wechselseitig voneinander ab: Was eine Person tut ist genau dann eine Handlung, wenn in bezug auf das, was sie tut, die Frage sinnvoll gestellt werden kann, aus welchem Grund sie es tut. Etwas ist genau dann ein Handlungsgrund, wenn mit seiner Hilfe eine Handlung als solche erklärt werden kann. Demnach ist eine fundamentale Frage der Handlungstheorie diese: Was ist ein Handlungsgrund?
Es gibt mindestens zwei Kontexte, nämlich den des praktischen Überlegens und den der Erklärung von Handlungen, die im folgenden Sinn für den Begriff eines Handlungsgrundes konstitutiv sind: Mit ”Handlungsgrund” bezeichnen wir genau das, was in den betreffenden Redezusammenhängen eine spezifische Rolle spielt. Die fraglichen Rollen lassen sich grob so charakterisieren: Ein Grund für eine Person, eine bestimmte Handlung auszuführen, ist zum einen eine Erwägung oder ein Gesichtspunkt, der in einem für ihr praktisches Überlegen relevanten Sinn für die betreffende Handlung spricht. Unter praktischem Überlegen sind dabei die Überlegungen zu verstehen, die eine Person anstellt, um die Frage ”Was soll ich tun?” oder ”Was ist jetzt zu tun?” zu beantworten. Solche Erwägungen verweisen explizit oder implizit auf Eigenschaften der betreffenden Handlung, die sie in einer bestimmten Bewertungsdimension, nämlich der des praktisch Guten [1], positiv auszeichnen. Diese Gesichtspunkte können auch angeführt werden, um die Handlung retrospektiv zu rechtfertigen – wobei ”rechtfertigen” hier nicht in erster Linie in einem emphatischen moralischen Sinn, d.h. als ”Aufweis der moralischen Berechtigung”, sondern einfach so zu verstehen ist: Zeigen, dass die Handlung einen Witz hatte, also nicht idiotisch oder bloße Zeitverschwendung war. Gemäß dieser Darstellung der Rolle, die Handlungsgründe im praktischen Überlegen spielen, sind solche Gründe einerseits normativ und zum anderen objektiv. Objektiv sind sie, da jemand nur dann einen solchen Handlungsrund hat, wenn die betreffende Handlung die Eigenschaften auch tatsächlich besitzt, die sie nach Maßgabe der ins Auge gefassten Handlungsbegründung positiv auszeichnet. Demnach ist ein Handlungsgrund im Kontext des praktischen Überlegens eine Tatsache, nämlich die Tatsache, dass die – betreffende Handlung bestimmte Eigenschaften hat. Normativ sind Handlungsgründe hier, da sie die Handlungen, die sie begründen, als prima-facie praktisch gut qualifizieren.
Ebenso wie das praktische Überlegen ist auch das Erklären von Handlungen eine fundamentale Form, sich auf Handlungsgründe zu beziehen: Erklärungen des relevanten Typs sind etwa: Tom hat John erschossen, weil John Toms Bruder getötet hat. Jörg kauft Tomaten, weil er versprochen hat, eine Tomatensuppe zu kochen.
Allerdings ist nicht jede Erklärung dessen, was jemand tut, eine durch Gründe. Sie ist dies insbesondere dann nicht, wenn sie das erklärte Verhalten als bloß reflexhafte Reaktion auf einen bestimmte Reiz darstellt, wie z.B. folgende Aussage: Beeke zuckt zusammen, weil sie der laute Knall erschreckt hat. Doch bringt nicht einmal jede Erklärung dessen, was jemand absichtlich getan hat, unbedingt Handlungsgründe ins Spiel, wie folgender Fall zeigt: Julia bleibt im Bett liegen, weil sie Depressionen hat. Dafür, dass das, wodurch erklärt wird, was eine Person tut, in dieser Erklärung als Handlungsgrund fungiert, reicht es nämlich nicht aus, dass das erklärte Verhalten absichtlich, d.h. eine Handlung ist. Überdies muss es auch als absichtliches, also als Handlung erklärt werden.
Die beiden gerade skizzierten Formen der Bezugnahme auf Handlungsgründe – d.h. die Bezugnahme auf Handlungsgründe respektive als objektive und als motivationale Gründe – hängen eng miteinander zusammen. Eine Person hat genau dann einen motivationalen Grund, H zu tun, wenn es aus ihrer Sicht einen objektiven Grund gibt, H zu tun. Anders ausgedrückt: Eine Person hat einen objektiven Grund, H zu tun, genau dann, wenn es praktisch gut für sie ist, H zu tun. Sie hat einen motivationalen Grund, H zu tun, wenn es nach ihrem Verständnis der Situation praktisch gut für sie ist, H zu tun.
In der neueren Handlungstheorie ist es üblich, diese Bestimmung eines motivationalen Grundes in technischen Begriffen auszubuchstabieren: Ein motivationaler Grund, H zu tun, besteht demnach in den propositionalen Einstellungen des Subjektes, die ihre Selbstzuschreibung eines objektiven Grundes, H zu tun, konstituieren, d.h. in den Überzeugungen, Absichten, Wünschen usw. die es für sie prima-facie rational machen, H zu tun. Doch wie vor allem Dancy gezeigt hat, ist der sich so ergebende Begriff eines motivationalen Grundes, ein philosophischer Kunstbegriff. Denn nach unserem gewöhnlichen Verständnis ist der Grund, aus dem eine Person handelt, unter günstigen Umständen auch ein objektiver Grund, der den Vollzug dieser Handlung rechtfertigt. Dies ist jedoch nur möglich, wenn ein motivationaler Grund nicht durch propositionale Einstellungen gebildet wird, da er sonst kategorial von einem objektiven Grund verschieden wäre, da letzterer durch eine Tatsache gebildet wird. Um dieses Problem zu vermeiden, hat Dancy folgende Bestimmung motivationaler Gründe vorgeschlagen: [2] Ein motivationaler Grund, H zu tun, ist etwas, was eine Person glaubt, in dessen Licht H tun prima-facie praktisch gut erscheint. Im prototypischen Fall ist ein motivationaler Grund einer Person, H zu tun, gemäß dieser Auffassung zugleich auch ein objektiver Grund für sie, H zu tun.
Aus den bisherigen Darlegungen ergibt sich, dass bestimmt werden muss, in welchem Sinn Handlungsgründe normativ sind. D. H. es muss erläutert werden, was es heißt, dass eine Handlung der Anforderung unterliegt, praktisch gut zu sein, um den Begriff des Handlungsgrundes zu klären: Gegeben dem internen Zusammenhang zwischen dem Begriff einer Handlung und dem eines Handlungsgrundes, auf dem ich eingangs hingewiesen habe, ist die Erehellung des normativen Charakters von Handlungsgründen dann auch ein zentrales Desiderat jeder philosophischen Explikation des Handlungsbegriffes. Dieser Artikel soll zu einer solchen Erhellung beitragen. Sein zentrales Argumentationsziel besteht darin, zu zeigen, dass es ein fundamentales und irreduzibles Merkmal von Handlungen ist, dass sie in der Dimension des praktisch Guten bewertbar sind. Wenn meine Argumentation überzeugend ist, dann würde das zugleich bedeuten, dass viele der gegenwärtig einflussreichen Positionen in der Handlungstheorie und der Metaethik inadäquat sind. Denn diese Positionen implizieren, dass Handlungen keine irreduziblen Wertqualitäten oder normativen Status haben. Ihre Popularität verdanken sie dem Einfluss eines bestimmten metaphysischen Weltbildes – der wissenschaftlichen Weltanschauung –, das die moderne Kultur weitgehend prägt. Gemäß des wissenschaftlichen Weltbildes kann alles, was der Fall ist, in der Sprache der mathematischen Naturwissenschaften und damit in einem wertneutralen Vokabular beschrieben werden. Unter Voraussetzung einer solchen deskriptivistischen Konzeption einer Tatsache stellt eine Klasse evaluativer Ausdrücke, die in unserer Urteilspraxis fest verankert sind, wie z. B. unser moralisches Vokabular, ein Problem dar.
Es gibt grundsätzlich zwei Optionen, wie dieses Problem im Rahmen der deskriptivistischen Konzeption gelöst werden kann. Zum einen kann man auf eine reduktive Analyse der betreffenden evaluativen Terme zurückgreifen oder man nimmt ihnen gegenüber eine eliminativistische Haltung ein. Im ersten Fall versucht man zu zeigen, dass die betreffenden Ausdrücke tatsächlich gar nicht dazu dienen, Wertqualitäten oder normative Status zuzuschreiben, indem man ihren kognitiven Gehalt in einem rein wertneutralen Idiom rekonstruiert. Bei der zweiten Option bestreitet man dagegen, dass die fraglichen Prädikate jemals auf etwas zutreffen.
Eine dominante Richtung in der modernen Handlungstheorie, der Präferenzialismus, stellt ein Beispiel für die erstere Strategie dar, insofern er auf eine reduktive Erklärung der Normativität von Handlungsgründen abzielt. [3] Diese Erklärung hat die Form einer phänomenalistischen Analyse. [4] Eine phänomenalistische Analyse des Begriffes eines K, bestimmt ein K als etwas, was unter bestimmten Bedingungen für ein K gehalten wird, oder als ein K erscheint. Diese Bestimmung stellt insofern eine reduktive Analyse dar, als die Einstellung des für K halten, auf die sie sich stützt, charakterisiert wird, ohne selbst den Begriff eines K in Anspruch zu nehmen. Dementsprechend ist für den Präferenzialismus eine Handlung dann praktisch gut, wenn das Subjekt sie für praktisch gut hält, wobei, was es heißt, dass jemand etwas für praktisch gut hält, in Begriffen einer Proeinstellung expliziert wird: Demnach hält eine Person eine Handlung für praktisch gut, genau dann, wenn sie eine Proeinstellung, z.B. einen Wunsch oder eine Begierde, in bezug auf die Tatsache hat, dass sie diese Handlung vollzieht. Doch auch die eliminativistische Option spielt eine wichtige Rolle in der modernen Handlungstheorie und Metaethik. So läuft Mackies Irrtumstheorie moralischer Urteile ebenso wie Williams Darstellung der Rolle spezifischer ethischer Wertausdrücke, sogenannter dichter Begriffe, wie "ist grausam", "ist freundlich", "ist mutig" auf einen Eliminativismus bezüglich der ethischen Dimension des praktisch Guten hinaus. [5]
Im zweiten und dritten Abschnitt kritisiere ich respektive den Präferenzialismus und Mackies und Williams Eliminativismus bezüglich objektiver ethischer oder moralischer Handlungsgründe. Unter der Voraussetzung des normativen Charakters von Handlungsgründen, d.h. wenn praktische Gutheit nicht nur eine philosophische Fiktion ist, würde diese doppelte Kritik hinreichend für die Erreichung meines Argumentationsziels sein, da sie beide Möglichkeiten – nämlich sowohl die reduktionistische als auch die eliminativistische Option – abdeckt, die sich für jemanden bieten, der bestreitet, dass praktische Gutheit ein irreduzibler und objektiv normativer Status von Handlungen ist. Diese Voraussetzung wird nach wie vor von den meisten Philosophen geteilt. Doch wird sie in letzter Zeit von einigen Autoren, insbesondere von Bittner und Setiya in Frage gestellt. Um mein Argumentation zu komplettieren, werde ich daher im ersten Abschnitt versuchen, die Einwände dieser Dissidenten zu entkräften. Dadurch wird auch zugleich klarer werden, in welchem Sinn Handlungsgründe normativ sind.

1.) Sind motivationale Handlungsgründe normativ?
R. Bittner kritisiert die Normativitätsthese, d.h. die These, dass Handlungsgründe einen wesentlich normativen Charakter haben, indem er darauf hinweist, dass es häufig unpassend und überkandidelt erscheint, wenn man Handlungsgründe in Begriffen des Sollens artikuliert. [6] Dieser Hinweis ist auch durchaus richtig. Ein Beispiel macht das deutlich. Einem Freund, der gern etwas Nettes am Abend machen möchte, aber nicht so recht weiß, was, könnte ich unter Umständen folgenden Rat geben: ”Sieh dir doch den neuen Jarmusch an. Das ist wirklich ein guter Film.”. Demgegenüber erschiene es zumindest leicht merkwürdig, wenn ich meinen Rat so formulierte: ”Du sollst Dir den neuen Jarmusch ansehen, denn ...” (Dagegen wäre an meiner Formulierung nichts auszusetzen, wenn ich das Verb ”sollen” im Konjunktiv verwende, also wenn ich sage ”Du solltest ...”) Das liegt daran, dass die (indikativische) Verwendung von ”sollen” im Zusammenhang mit Handlungen normalerweise moralisch konnotiert ist. Bittners Hinweis scheint auch relevant für eine Kritik der Normativitätsthese. Denn viele ihrer Vertreter stützen sie durch die Behauptung, dass die Standardformulierung der Konklusion eines praktischen Schlusses die Form Ich soll H hat. [7]

Doch ist diese Behauptung weder eine Konsequenz der Normativitätsthese noch für ihre Begründung erforderlich. So habe ich sie oben durch eine Charakterisierung praktischen Überlegens fundiert, derzufolge der konstitutive Zweck dieser Form von Überlegen darin besteht, zu ermitteln, was jeweils für oder gegen bestimmte der mir offen stehenden Handlungsoptionen spricht, sowie darin, zu bestimmen, in welcher Hinsicht bestimmte von ihnen besser als andere bzw. ihnen vorzuziehen sind. Gegeben diese Beschreibung praktischen Überlegens ist es gerade nicht zu erwarten, dass Handlungsgründe typischerweise in Begriffen des Sollens artikuliert werden, sondern dass dabei normative Ausdrücke wie ”gut”, ”besser”, ”spricht für” usw. eine wesentliche Rolle spielen. Genau das ist auch der Fall. So könnte ich den Rat an meinen Freund in dem obigen Beispiel auch so formulieren: ”Wenn du ins Kino gehen willst, siehst du dir am besten den neuen Jarmusch an.”.

Setiya attackiert die Normativitätsthese, indem er vermeintliche Gegenbeispiele zu der Behauptung anführt, dass man nicht aus einem Grund handeln kann, ohne die betreffende Handlung als eine anzusehen, deren Ausführung unter den gegebenen Umständen in einer bestimmten Hinsicht gut ist. Insbesondere führt Setiya folgendenden Fall an:

"[...] I find myself with a brute inclination to turn on radios, not in order to hear music or get the news, or for any further reason. In acting on this inclination – for instance, in deciding to turn on the radio in my office – I may well act intentionally.But I do not see anything good or worthwhile in having the radio on." [8]

Dieser Fall und auch die anderen, die Setiya in diesem Zusammenhang anführt, kann jedoch gar nicht die ihm von Setiya zugedachte argumentative Funktion erfüllen, da es bei ihnen im einschlägigen Sinn von ”Grund” gar nicht um Handeln aus einem Grund geht. Hier muss man bedenken, dass es eine weite Verwendung von ”Grund” gibt, in der alles, was das Auftreten eines Ereignisses erklärt, als sein Grund bezeichnet werden kann. Ein Beispiel für diesen Gebrauch von "Grund" stellt z.B. die folgende Frage dar: "Aus welchem Grund ist der See über das Ufer getreten?" In diesem Sinn reden wir auch manchmal über den Grund, warum jemand etwas bestimmtes getan hat, wie folgender kurze Dialog zeigt:
"- Aus welchem Grund ist sie zusammengezuckt?
- Der Grund dafür war der laute Knall."
Dieser Begriff eines Grundes hat offenbar nichts spezifisch mit intentionalem Verhalten zu tun und ist daher auch nicht derjenige, der für die Handlungstheorie relevant ist. Im handlungstheoretisch relevanten Sinn sind die Gründe, die ein bestimmtes Handlung erklären, wie oben dargelegt, für das praktische Überlegen der betreffenden Person einschlägige Erwägungen, die für die Wahl der fraglichen Handlungsoption sprechen. In dem von Setiya angeführten Fall ist mein irrationaler Drang, Radios anzuschalten, und auch die Tatsache, dass ich diesen Drang habe, offenbar für mein praktischer Überlegen, d.h. für die Beantwortung der Frage, was in der gegebenen Situation zu tun ist, irrelevant. Denn, dass meine Handlung meine abstruse Obsession, Radios einzuschalten befriedigt, zeigt nicht, dass die Ausführung dieser Handlung in irgendeiner Hinsicht besser ist als andere Dinge, die ich statt dessen tun könnte. Von einem Grund für mein Tun kann hier also nur in dem weiten, nicht in dem spezifisch handlungsbezogenen Sinn die Rede sein. Um diesem Einwand vorzubeugen, modifiziert Setiya sein Gegenbeispiel zur Normativitätsthese folgendermaßen: [9] Statt unmittelbar dem Drang, Radios einzuschalten, nachzugeben, schließe ich zunächst das Radio an, um es dann einschalten zu können. Diese Modifikation scheint nun auch tatsächlich relevant zu sein. So gleicht der Fall, in dem ich aus einem arbiträren Impuls das Radio einschalte, eher einer Situation, in der ich zurückzucke, weil im Fenster plötzlich ein entsetzliches Gesicht auftaucht, als einem Handeln aus Gründen. Dagegen scheint mein Verhalten eher den Charakter eines Handelns aus einem Grund zu haben, wenn es durch meine Neigung, Radios einzuschalten, vermittels eines instrumentellen Kalküls gelenkt wird. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass diese Ähnlichkeit mit einem durch Gründe geleitetem Handeln nur oberflächlich ist. Denn wenn mein Drang, Radios einzuschalten, nicht dafür spricht, dies zu tun, dann spricht er auch nicht dafür, die Mittel zu ergreifen, die erforderlich sind, damit ich diesen Drang nachgeben kann. Setiya scheint nun zu glauben, dass er auch gar nicht eine solche normative Rolle spielen muss, um als Grund meines Handelns zu fungieren. Dafür reiche vielmehr aus, dass er mein Verhalten vermittels eines instrumentellen Kalküls anleitet. Doch ist das tatsächlich nicht hinreichend. So sind in psychoanalytischer Sicht scheinbare Missgeschicke, wie das 'versehentliche' Umstoßen einer Vase, in vielen Fällen Mittel zur Befriedigung unbewusster Wünsche. Ich behaupte nicht, dass die psychoanalytische Deutung solcher Missgeschicke tatsächlich zutrifft. Für mein Argument reicht es vielmehr aus, dass sie zutreffen könnte, und dass, falls sie zuträfe, dies das betreffende Verhalten dennoch nicht als absichtliches Tun qualifizieren würde. Wenn es sich so verhält, ist die Tatsache, dass ein Verhalten durch ein instrumentelles Kalkül geleitet ist, nämlich nicht hinreichend, um es als Handeln aus einem Grund zu qualifizieren. Denn im relevanten Sinn von "Grund" ist es begrifflich unmöglich, dass das, was jemand aus einem Grund tut, unabsichtlich ist.
Setiya präsentiert noch eine andere Art von Gegenbeispielen zur Normativitätsthese, nämlich Fälle affektiven Verhaltens, wie den, wenn ich vor Wut gegen eine Tür trete. Er charakterisiert sie folgendermaßen: "When I shout at the Pirates manager as I listen to the radio, I am acting intentionally – this is not like the case in which I clench my fists without meaning to, or can't help but smile – but I am not doing so because it makes me feel better, or in order to influnce him. Nor am I doing it in order to express my anger, for I need not have the further intention." [10] Diese Charakterisierung scheint nun durchaus adäquat. Das Problem liegt in der Funktion, die sie im Kontext von Setiyas Argumentation spielt. Er suggeriert nämlich, dass seine Explikation der Rolle von Handlungsgründen darin solchen überlegen ist, die auf der Normativitätsthese beruhen, dass sie affektives Verhalten als Handeln aus einem Grund repräsentiert. Richtig an dieser Behauptung ist, dass unter Voraussetzung der Normativitätsthese derartiges Verhalten nicht als Handeln aus einem Grund angesehen werden kann. Denn jemand kann aus einem Affekt handeln, ohne sein Verhalten in irgend einer Weise als gut oder tuenswert zu repräsentieren. Doch spricht diese Konsequenz gerade für die Normativitätsthese. Denn wenn mein wütendes Gegen-die-Tür-Treten ein Handeln aus einem Grund – im handlungstheoretisch relevanten Sinn von Grund – wäre, müsste es als Resultat einer überlegten Entscheidung verstanden werden können, die von der Erwägung geleitet ist, dass ich durch mein Verhalten meine Wut zum Ausdruck bringe. Doch kann es nicht so aufgefasst werden, da es sonst gerade kein Handeln aus einem Affekt wäre, sondern bestenfalls die Simulation affektiven Verhaltens.

Es scheint also keine guten Gründe zu geben, die Normativitätsthese aufzugeben. Demnach sollte jede philosophische Explikation des Handlungsbegriffes von der These ausgehen, dass von einem Grund geleitetes Handeln auf die Realisierung des praktisch Guten abzielt. Doch wie ist sie genau zu verstehen? Gemäß einer in der gegenwärtigen Handlungstheorie einflussreichen Lesart dieser These, besagt sie, das ein durch einen Grund geleitetes Handeln darauf abzielt, eine Proeinstellung des Handelnden zu realisieren. Diese Lesart beruht auf einer präferenzialistischen Konzeption motivationaler Handlungsgründe. Dieser Konzeption wende ich mich jetzt zu.

2.) Das Scheitern des Präferenzialismus

Der Präferenzialismus ist im Kern eine These über motivationale Handlungsgründe. In seiner Standardversion wird diese These in Begriffen des oben erwähnten technischen Begriffes eines motivationalen Grundes ausbuchstabiert, demzufolge wird ein motivationaler Grund für eine Person X eine Handlung H auszuführen, durch propositionale Einstellungen von X gebildet, die es zusammen für X prima-facie rational machen, H zu tun. In dieser Fassung besagt der Präferenzialismus, dass die elementare Form eines motivationalen Grundes, H zu tun, durch zwei Komponenten gebildet wird: Die eine besteht in einer Überzeugung, dass H tun ein Mittel zur Erreichung eines bestimmten Zieles ist. Eine Proeinstellung, wie wünschen, beabsichtigen, begehren usw. gegenüber diesem Ziel, bildet die andere Komponente.
Der Präferenzialismus ist immer noch eine dominante Richtung in der Handlungstheorie und Metaethik. Dennoch ist er in den letzten 20 Jahren zunehmend in Frage gestellt worden. Doch beruht die Überzeugungskraft vieler der Einwände, die gegen den Präferenzialismus vorgebracht worden sind, darauf, dass allein die Standardversion dieser Position in Betracht gezogen wird. Eine Non-Standardversion hat z.B. von Setiya entwickelt, indem er den Präferenzialismus statt auf der Basis der technischen Interpretation eines motivationalen Grundes auf der Basis von Dancys Konzeption ausarbeitet, derzufolge ein motivationaler Grund für eine Person X, eine Handlung H auszuführen, in einer Aussage besteht, die, wenn sie wahr ist, einen objektiven Grund für X, H zu tun, repräsentiert, bzw. mit ihm identisch ist. (Ob hier der Begriff der Repräsentation oder der Identität einschlägig ist, hängt davon ab, welche Konzeption einer Tatsache vorausgesetzt wird.)
In Setiyas Version ist die Grundthese des Präferenzialismus diese: Die elementare Form eines motivationalen Grundes für eine Person X, eine Handlung H auszuführen, besteht in der Aussage, dass H ein Mittel ist, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, wobei eine Bedingung dafür, dass diese Aussage die Rolle eines motivationalen Grundes für X spielen kann, darin besteht, dass X eine Proeinstellung gegenüber dem betreffende Ziel hat und dass die Aussage den Inhalt einer von X' Überzeugungen bildet. (Auch bei Setiya ist die Kombination einer Überzeugung mit einer Proeinstellung also für einen motivationalen Grund konstitutiv.) Wie im letzten Abschnitt dargelegt, sieht Setiya seine präferenzialistische Konzeption motivationaler Gründe als Alternative zu einer, die auf der Normativitätsthese beruht. Gewöhnlich wird der Präferenzialismus dagegen als eine reduktive Analyse praktischer Gutheit präsentiert. Wie in Abschnitt 1) gezeigt, hat diese Lesart des Präferenzialismus den Vorzug, ihn zu stärken. Ihrzufolge impliziert der Präferenzialismus folgende Charakterisierung praktischer Gutheit: Ein Handlungsziel ist praktisch gut, genau dann wenn das Subjekt es für praktisch gut hält, d.h. eine Proeinstellung gegenüber der Realisierung dieses Zieles hat. (Eine entsprechende Charakterisierung praktischer Gutheit mit Hilfe des Begriffes einer Proeinstellung, wird z.B. von Davidson nahegelegt, wenn er betont, dass eine Proeinstellung gegenüber einem Handlungsziel charakteristischerweise dadurch zum Ausdruck gebracht wird, dass das Handlungsziel mit Hilfe positiver Wertprädikate beschrieben wird.) [11]
Dass eine Handlung praktisch gut ist, bedeutet – wie in der Einleitung dargelegt – dass es einem objektiven Grund für ihren Vollzug gibt. Demnach schließt diese reduktive Charakterisierung praktischer Gutheit zugleich eine von objektiven Handlungsgründen ein, die sich so ausbuchstabieren lässt: Kandidaten für objektive Gründe sind Tatsachen, die Zweck-Mittel-Beziehungen betreffen; und zwar ist die Tatsache, dass eine Handlung einem bestimmten Zweck dient, für eine Person genau dann ein objektiver Grund, diese Handlung aufzuführen, wenn sie eine Proeinstellung zu diesem Zweck hat.
Versteht man den Begriff einer Proeinstellung entsprechend dem offiziellen Selbstverständnis des Präferenzialismus so, dass Absichten und Begierden in bezug auf ihn die Rolle von Prototypen spielen, dann ist die gerade skizzierte reduktive Charakterisierung eines objektiven Handlungsgrundes auch gar nicht abwegig. Es ist ja durchaus einleuchtend, dass ein Zweck-Mittel-Verhältnis dadurch für jemanden zu einem (objektiven) Grund wird, die Handlung auszuführen, die in diesem Verhältnis als Mittel fungiert, dass er den Zweck erreichen will. Doch ändert sich das Bild radikal, sobald die spezifische Bedeutung klar hervortritt, die der Ausdruck ”Proeinstellung” haben muss, damit er seine Rolle in der Formulierung der präferenzialistischen Auffassung erfüllen kann. Die sich aus dieser Rolle ergebenden Anforderungen schließen aus, dass der Begriff der Proeinstellung als Verallgemeinerung von common-sense-psychologischen Begriffen, wie dem einer Absicht oder dem einer Begierde, verstanden wird. Was den Begriff der Absicht angeht, so ist seine Rolle im praktischen Überlegen eine ganz andere als diejenige, die Proeinstellungen gemäß der präferenzialistischen Auffassung in diesem Kontext spielen. So unterliegen Absichten einer Konsistenzbedingung, derzufolge eine Person nur solche Absichten haben darf, die unter der Voraussetzung, dass ihre Überzeugungen wahr sind, zusammen verwirklicht werden können. [12] Demgegenüber muss es bei Proeinstellungen ohne weiteres möglich sein, dass sie nach den Maßstäben einer solchen Konsistenzbedingung miteinander inkompatibel sind, da die Konkurrenz von Handlungsgründen gemäß der präferenzialistischen Konzeption auf die der sie konstituierenden Proeinstellungen zurückzuführen ist. In dieser Hinsicht scheinen Begierden und Wünsche besser als Modelle für Proeinstellungen geeignet zu sein.
Allerdings stößt dieser Vorschlag ebenfalls auf eine Reihe von Schwierigkeiten: Zum einen gibt es viele prototypische Fälle des Handelns aus einem Grund – insbesondere, wenn ich aus Pflicht, auf Grund von Klugheitserwägungen oder aus Gewohnheit handele –, in denen ich mir nicht eines Wunsches oder einer Begierde bewusst bin, für deren Erfüllung die Handlung aus meiner Sicht ein Mittel darstellt. Ein anderes Problem ist dies: Eine Proeinstellung hat eine bestimmte Stärke. Diese bestimmt das Gewicht des durch die Proeinstellung konstituierten (motivationalen) Grundes und kann daher nicht mit der Stärke einer Begierde oder eines Wunsches, so wie diese gewöhnlich verstanden wird, gleichgesetzt werden. Denn es ist offensichtlich, dass die Intensität, mit der ich ein bestimmtes Begehren fühle, nicht dem Gewicht des (motivationalen) Grundes entsprechen muss, den ich dafür habe, die Befriedigung dieses Begehrens anzustreben. Dieses Gewicht hängt vielmehr davon ab, als wie wichtig ich die Erfüllung dieses Begehrens erachte. Doch kann ein Präferenzialist den Begriff der Wichtigkeit eines Handlungszieles nicht als unerklärten erklärenden Begriff verwenden. Denn die Bestimmung der Wichtigkeit, die einem Handlungsziel oder der Erfüllung einer Begierde zukommt, bewertet sie in der Dimension des praktisch Guten, und die präferenzialistische Erklärungsstrategie zielt, wie oben dargelegt, darauf ab, praktische Gutheit in Begriffen einer Proeinstellung zu explizieren. Es wäre daher im Rahmen der präferenzialistischen Auffassung zirkulär, wenn man mit Rekurs auf die Wichtigkeit erläutert, die die Erfüllung einer Proeinstellung für ihren Träger hat, was es für sie heißt, eine bestimmte Stärke zu haben.
Abgesehen von den Hindernissen, die sich dem Versuch entgegenstellen, den Begriff der Proeinstellung als Verallgemeinerung alltagspsychologischer Begriffe zu verstehen, wirft er aber noch ein grundsätzliches Problem auf. Wie insbesondere Bittner und Dancy dargelegt haben, müssen nach präferenzialistischer Auffassung die Überzeugung und die Proeinstellung, die einen elementaren motivationalen Grund konstituieren, jeweils eine spezifische Doppelrolle spielen. [13] So muss die Proeinstellung sowohl das Ziel der Handlung repräsentieren als auch ihre Triebfeder sein, während die Überzeugung sowohl einen Zweck-Mittel-Nexus zu spezifizieren als auch die Handlung auf das Ziel zu lenken hat. Dabei soll es sich bei dieser Doppelrolle nicht um ein zufälliges Zusammentreffen, sondern um einen notwendigen Verknüpfung handeln: Die Proeinstellung löst ein bestimmtes Verhalten aus, indem sie sein Ziel repräsentiert, und die Überzeugung leitet es in Richtung auf das Ziel, indem sie den instrumentellen Zusammenhang erfasst, der es mit dem Ziel verbindet. Doch hat die Behauptung einer solchen notwendigen Verbindung solange keinen klaren Gehalt, als ihr Grund nicht durch eine Explikation des Begriffes der Proeinstellung und der Überzeugung aufgezeigt worden ist. Bittner sieht hier nun eine prinzipielle Schwierigkeit für den Präferenzialismus, da nach seiner Ansicht vollkommen unklar sei, wie eine solche Erklärung aussehen soll. [14] Dabei übersieht er, dass eine geeignete Erklärung bereits skizziert worden ist, u.a. von M. Smith. [15] Der Begriff der Proeinstellung, der sich aus dieser Erklärung ergibt, vermeidet überdies die Schwierigkeiten, die sich bei dem Versuch ergeben, den Begriff der Proeinstellung als Verallgemeinerung alltagspsychologischer Begriffe aufzufassen.
Der Rahmen dieser Erläuterung bildet eine funktionalistische Theorie intentionaler bzw. propositionaler Einstellungen. Gemäß dieser Erläuterung spielen Überzeugungen und Proeinstellungen respektive eine charakteristische funktionale Rolle, die sich stark vereinfacht folgendermaßen beschreiben lässt: Eine Überzeugung ist das Produkt eines kausalen Mechanismus, der dafür sorgt, dass ein Wesen normalerweise eine bestimmte Überzeugung genau dann hat, wenn seine Umgebung in spezifischer Weise beschaffen ist, wobei diese kausale Verknüpfung konstitutiv für den repräsentationalen Gehalt der Überzeugung ist. Eine Proeinstellung ist mit einem kausalen Mechanismus verbunden, kraft dessen diese Einstellung unter bestimmten Bedingungen bei ihrem Subjekt ein bestimmtes Verhalten auslöst. Zu diesen Bedingungen gehört insbesondere, dass das Subjekt die Überzeugung hat, dass das betreffende Verhalten der Realisierung eines bestimmten Zieles dient. Dass es sich um eine Proeinstellung gegenüber einem bestimmten Ziel handelt, heißt dann nichts weiter, als dass die Proeinstellung kraft eines solchen Mechanismus mit diesem Ziel verknüpft ist. Diese funktionalistische Charakterisierung von Überzeugungen und Proeinstellungen impliziert – und liefert dadurch eine Erklärung dafür, was es heißt –, dass diese psychischen Zustände die Doppelrolle spielen, die ihnen in der präferenzialistischen Konzeption zugeschrieben werden.
Versteht man den Ausdruck "Proeinstellung" gemäß einer solchen funktionalistischen Charakterisierung, dann schreibt man ihm damit eine grundsätzlich andere Grammatik zu, als sie für die scheinbar verwandten alltagspsychologischen Ausdrücke "Absicht", "Begierde" und "Wunsch" kennzeichnend ist. Insbesondere fehlt in dieser Verwendung von "Proeinstellung" die Asymmetrie zwischen Erster- und Dritter-Person-Perspektive, die die Rolle der alltagspsychologischen Ausdrücke kennzeichnet. Während die Absichten, Wünsche und Begierden einer Person Gegenstand des unmittelbaren Wissens sind, das sie als Subjekt von sich hat, wäre auch die Selbstzuschreibung von Proeinstellungen durch einen Schluss auf die beste Erklärung vermittelt, dessen Prämisse eine Beschreibung des Verhaltens des Subjektes bildet.
Wenn Proeinstellungen auch für ihr Subjekt nur indirekt zugänglich sind, dann stellen Fälle des Handelns aus einem Grund – wie moralisches oder kluges Handeln –, in denen sich das Subjekt keiner ihr Handeln motivierenden volitiven Einstellung bewusst sein muss, kein besonderes Problem für die präferenzialistische Konzeption dar. Unter Voraussetzung des funktionalistischen Verständnisses von Proeinstellungen kann sich ein Präferenzialist nämlich, wie es schon der Vater des Präferenzialismus D. Hume getan hat, auf die Position zurückziehen, dass die den motivationalen Grund konstituierende Proeinstellung in solchen Fällen eine cold passion darstellt, d.h. einen dispositionalen Zustand, der sich nur durch seine Auswirkungen auf das Verhalten und das praktische Überlegen des Subjektes manifestiert. [16] (Wobei es sich auch dann, wenn das Subjekt durch eine hot passion zum Handeln getrieben wird, grundsätzlich genauso verhält, mit dem Unterschied, dass hier der die Handlung auslösende dispositionale Zustand auch eine Begierde oder einen Wunsch hervorruft, der sich das Subjekt unmittelbar bewusst ist.) [17]
Überdies liefert die funktionalistische Charakterisierung von Proeinstellungen auch eine für die präferenzialistische Konzeption motivationaler Gründe geeignete Bestimmung der Stärke einer Proeinstellung. Das wird deutlich, wenn man in Betracht zieht, welche Form diese Charakterisierung annähme, wenn sie im Einzelnen ausgearbeitet würde. Sie würde dann die Gestalt einer Theorie annehmen, die der Erklärung und Vorhersage des Verhaltens intentionaler Wesen dient. [18] Der Begriff der Überzeugung und der der Proeinstellung würden zusammen mit einer Reihe anderer Begriffe durch ihre Rolle im Rahmen der Theorie implizit definiert. Einer dieser Begriffe wäre der der Stärke einer Proeinstellung. Denn die Theorie würde angeben, wie der Einfluss einer Proeinstellung auf das Verhalten des Subjektes systematisch von ihrer Stärke abhängt (dies könnte sie tun, indem sie die Axiome eine Baysianischen Entscheidungstheorie integriert).

Oben habe ich darauf hingewiesen, dass die präferenzialistische Konzeption motivationaler Gründe dann eine gewisse Plausibilität besitzt, wenn man den Begriff einer Proeinstellung, auf den sie sich stützt, als Verallgemeinerung des alltagspsychologischen Begriffes eines Wunsches oder einer Begierde auffasst. Das liegt daran, dass diese Begriffe einen normativen Aspekt haben. Demnach bedeutet etwas zu wünschen oder zu begehren, dass es einem wünschenswert oder erstrebenswert erscheint. Wie die Darlegungen des letzten Absatzes gezeigt haben, müssen die Proeinstellungen, die in der präferenzialistischen Konzeption eine Rolle spielen, aber grundsätzlich anders, nämlich gemäß der gerade skizzierten funktionalistischen Charakterisierung verstanden werden. In dieser Lesart der präferenzialistischen Konzeption büßt sie nun aber jede Plausibilität ein. Sie ist dann nämlich so auszubuchstabieren:
Die Selbstzuschreibung einer Proeinstellung gegenüber einem Ziel, von dem man glaubt, dass man es durch eine bestimmte Handlung erreichen kann, ist die implizite Selbstzuschreibung eines objektiven Grundes, diese Handlung auszuführen. Unter Voraussetzung der funktionalistischen Deutung von ”Proeinstellung” legt dieses Implikationsverhältnis den Gehalt der letzteren Selbstzuschreibung in folgender Weise fest: Ein Zweck-Mittel-Verhältnis als einen objektiven Grund dafür anzuerkennen, die in diesem Verhältnis als Mittel fungierende Handlung auszuführen, bedeutet diesem Verhältnis eine bestimmte Rolle in meiner Motivations-Ökonomie zuzuschreiben, die sich so beschreiben lässt: Meine Überzeugung, dass das Zweck-Mittel-Verhältnis besteht, würde mich unter spezifischen Bedingung dazu veranlassen, die in diesem Verhältnis als Mittel fungierende Handlung zu vollziehen. Die fragliche Bedingung ist zum einen die, dass ich keine zu meiner Proeinstellung für den Zweck konkurrierenden Proeinstellungen habe, die nicht schwächer als diese sind. Zum anderen geht es um die Abwesenheit von psychischen Faktoren, wie Depression oder geistige Verwirrung, die das normale Funktionieren meiner motivationalen Ökonomie beeinträchtigen könnten. Diese Rekonstruktion dessen, was die Selbstzuschreibung eines objektiven Grundes besagt, ist offenbar krass verfehlt. Eine solche Selbstzuschreibung ist keine Vorhersage über das eigene Verhalten. Sie ist charakteristischerweise das Resultat praktischen Überlegens und in solchem Überlegen geht es nicht um die Frage, was ich (unter bestimmten Bedingungen) tun werde, sondern um die, was ich tun soll.

Dieses Argument lässt sich weiter verdeutlichen, indem man es als Basis für eine kritische Diskussion von Vellemans Version des Präferenzialismus verwendet. [19] Denn Velleman ist einer der wenigen Präferenzialisten, die klar sehen, dass dem praktischen Überlegen im Rahmen der präferenzialistischen Konzeption motivationaler Gründe die Funktion zugeschrieben werden muss, Vorhersagen über das Verhalten des Subjektes zu liefern. Nach seiner Konzeption praktischen Überlegens ist es durch den Wunsch geleitet, sich so zu verhalten, wie man es selbst vorhersieht und erklären kann. Das Wissen um diesen Wunsch liefert mir einen Grund zu der Annahme, dass ich mich so verhalten werde, wie ich es vorherbesage, nämlich diesen: Dieses Verhalten trägt aus meiner Sicht dazu bei, einen meiner Wünsche zu erfüllen, nämlich den Wunsch, dass ich mich so verhalte, wie ich es erwarte und erklären kann. Durch meine Vorhersage gebe ich mir also ein Motiv, mich entsprechend dieser Vorhersage zu verhalten. Dadurch komme ich in die Lage, zu bewirken, dass ich etwas Bestimmtes tue, indem ich mit guten Gründen vorhersage, dass ich genau dies tun werde. In Vellemans Sicht beruht die praktische Funktion der Urteile, die das Resultat praktischen Überlegens bilden, genau auf diesem Zusammenhang. Das Resultat praktischen Überlegens besteht in der Absicht oder Entscheidung, etwas bestimmtes zu tun. Dementsprechend impliziert Vellmans gerade skizzierte Analyse praktischen Überlegens, dass eine Absicht eine selffulfilling prophecy bestimmten Typs ist.
Velleman zeigt sich gerade darin als konsequenter Präferenzialist, dass er den wesentlich praktischen Charakter praktischen Überlegens erklärt, ohne sich dabei auf seine normative Funktion zu stützen. Vielmehr führt er letztere auf dessen verhaltenssteuernde Rolle zurück, die dabei in rein wertneutralen Begriffen spezifiziert ist. Doch ist dieser Zug von Vellemans Theorie auch der Grund ihrer Inadäquatheit.
Folgendes Szenario macht das deutlich: Angenommen, ich stehe vor der Frage, ob ich mit dem Rauchen aufhören soll. Ich habe mir vor Augen geführt, dass alles dafür spricht: Rauchen macht mir keinen besonderen Spaß mehr, es kostet viel Geld und schadet meiner Gesundheit erheblich. Doch weiß ich, dass ich ein willensschwacher Mensch bin, so dass es mir wahrscheinlich erscheint, dass ich trotz aller guten Vorsätze meiner Sucht nachgeben werde. Ich prognostiziere also mit gutem Grund, dass ich weiter rauchen werde. Indem ich diese Vorhersage mache, liefere ich nun, nach Vellemans Theorie, noch einen weiteren Grund für eben diese Vorhersage, nämlich den, dass Weiterrauchen meinem Wunsch entspricht, mich so zu verhalten, wie ich es erwarte. Wobei gemäß Vellemans Konzeption praktischen Überlegens mir dieser Grund auch bekannt ist, so dass ich meine Vorhersage zu Recht als partiell selbstrechtfertigend betrachte. Damit wäre diese Vorhersage aber nach Vellemans Konzeption praktischen Überlegens, eine Absicht, die ich als Resultat gültigen praktischen Überlegens bilde und die dementsprechend aus meiner Sicht gut begründet ist. Diese Beschreibung ist nun aber krass kontraintuitiv: Zwar habe ich in der fraglichen Situation gute Gründe zu erwarten, dass ich weiter rauchen werde, aber keine, es zu tun, und folglich auch keine für die entsprechende Absicht. Hier zeigt sich, dass Gründe, etwas zu tun oder zu beabsichtigen, nicht Gründe dafür sind, zu erwarten, dass man etwas tun wird, sondern dafür, dass es gut wäre, die betreffende Handlung auszuführen. So scheitert also Vellemans raffinierte Variante des Präferenzialismus ebenfalls an der Normativität von Handlungsgründen.

3.) Ethische Sprachverwirrung und die Möglichkeit ihrer Entwirrung
Ein (motivationaler) Handlungsgrund besteht in der Aussage, dass die betreffende Handlung ein Merkmal besitzt, das sie als praktisch gut qualifiziert. Dieses Merkmal ist entweder intern oder extern mit der praktischen Gutheit der Handlung verbunden. Im ersten Fall wird es durch ein Prädikat repräsentiert, in dessen Sinn es liegt, dass ein Gegenstand dadurch als praktisch gut repräsentiert wird, dass ihm das Prädikat zugeschrieben wird. Bei einem Merkmal der zweiten Art beruht der Handlungsgrund auf der (empirischen) Annahme, dass im gegebenen Kontext Handlungen, die dieses Merkmal aufweisen, praktisch gut sind. Die ein Merkmal des zweiten Typs fundierende Annahme verbindet das Merkmal nicht unmittelbar mit der praktischen Gutheit der Handlung, sondern mit einem anderen Merkmal, kraft dessen sie praktisch gut ist. Denn die praktische Gutheit einer Handlung ist nicht als solche wahrnehmbar oder erfahrbar, sondern nur in Form eines Merkmals, das die betreffende Handlung als praktisch gut qualifiziert. (Zu wissen, dass man einen Grund für eine bestimmte Handlung hat, bedeutet daher im grundlegenden Fall, dass man eine spezifische Erwägung anführen kann, in der dieser Grund besteht.) [20] Daher setzt eine Annahme des fraglichen Typs, d. h. eine Annahme, die einen beobachtbare Zusammenhang zwischen der praktischen Gutheit und bestimmten anderen Eigenschaften einer Handlung artikuliert, voraus, dass praktische Gutheit durch ein ummittelbar erfahrbares Merkmal verkörpert wird. Das letztere Merkmal ist nun seinerseits entweder extern oder intern mit der praktischen Gutheit der Handlung verknüpft. Im ersteren Fall würde das Merkmal seinerseits auf ein weiteres Merkmal verweisen, das im relevanten Kontext als Indikator der praktischen Gutheit der Handlung fungiert. Da diese Kette nicht unendlich sein kann, muss sie letztlich auf ein Merkmal zurückführen, das intern mit der praktischen Gutheit der Handlung verknüpft ist. Diese hierarchische Abhängigkeit zwischen den Indikatoren praktischer Gutheit korrespondiert mit einer Hierarchie von Handlungsgründen. Dementsprechend gibt es zwei Formen objektiver Handlungsgründe: basale und derivative Gründe. Bei ersteren gibt es eine interne Verbindung zwischen dem relevanten Merkmal der Handlung und ihrer praktischen Gutheit, während diese Verbindung bei letzteren nur extern ist. Daher beruht ein derivativer Handlungsgrund im Gegensatz zu einem basalen auf einem anderen Handlungsgrund. Ein prototypischer Fall für ersteren ist ein instrumenteller Handlungsgrund, d.h. ein Grund, den ich für eine Handlung habe, weil sie ein Mittel für den Vollzug einer anderen Handlung darstellt, zu deren Ausführung ich einen Grund habe.
Um einen basalen Grund vollständig (nicht-elliptisch) darzustellen, muss ich, wie gesagt, die betreffende Handlung durch ein Prädikat charakterisieren, in dessen Sinn es liegt, dass ich eine Handlung als praktisch gut repräsentiere, indem ich ihr dieses Prädikat zuschreibe. Anscombe bezeichnet einen entsprechenden Prädikator als desirability characterization (kurz: DC). [21] Eine DC ist also ein Ausdruck, für dessen Sinn es konstitutiv ist, dass mit seiner Hilfe (basale) Handlungsgründe artikuliert werden. Formal lässt sich das so ausdrücken: Wenn d eine DC ist, dann folgt aus X kann H tun und H ist d analytisch X hat einen Grund, H zu tun. Im Kontext des praktischen Überlegens wird ein Handlungsgrund durch die Prämisse bzw. die Prämissen eines gültigen praktischen Schlusses repräsentiert. Für eine DC d ist demnach folgendes ein gültiger praktischer Schluss:

Indem ich H tue, vollziehe ich eine Handlung, die d instanziiert
Ich werde H tun

Folgende Prädikate sind mit Hilfe von DCs gebildet: "ist moralisch richtig", "macht Spaß", oder auch spezifische ethische Wertprädikate, sogenannte dichte Begriffe wie "ist freundlich", "ist großzügig", "ist gerecht" oder "ist grausam" (das letztgenannte Prädikat wird durch eine negative DC gebildet, d.h. es ist ein Prädikat, durch dessen Anwendung auf eine Handlung nicht die Handlung, sondern ihre Unterlassung als praktisch gut gekennzeichnet wird).
Da DC's wesentlich dazu dienen, Handlungen normative Status zuzuschreiben – insbesondere sie als praktisch gut zu qualifizieren, stellt die zentrale Rolle von DC in der Rede über Handlungen ein Problem für die Vertreter einer deskriptivistischen Konzeption von Tatsachen dar. Um dieses Problem in einer Weise zu lösen, das mit der deskriptivistischen Konzeption vereinbar ist, greifen die Vertreter einer antikognitivistischen Ethik auf eine Zwei-Komponenten-Analyse zurück. [22] Bei einer solchen Analyse wird die Bedeutung einer DC in einen deskriptiven und einen normativen Bestandteil zerlegt. Dabei wird der erste durch die Anwendungsbedingungen des betreffenden Prädikates gebildet, die dementsprechend in einem rein werteneutralen Vokabular spezifiziert werden. Dagegen besteht die normative Komponente in der Funktion des Prädikates, eine affektive oder volitive Einstellung gegenüber Gegenständen, die die Anwendungsbedingungen erfüllen, zu bekunden. Doch bei dichten Begriffen wie "ist freundlich" oder "ist großzügig" scheint die Zwei-Komponenten-Analyse nicht durchführbar zu sein. Denn die Extension eines dichten Begriffes wird nicht durch explizite Anwendungskriterien festgelegt, sondern durch eine Reihe prototypischer Fälle, wobei das spezifisch Gemeinsame dieser prototypischen Fälle nur von jemanden erfasst werden kann, der mit dem Gesichtspunkt der Bewertung vertraut ist, der durch den dichten Begriff zum Ausdruck gebracht wird. [23] Überdies folgt aus den Darlegungen des letzten Abschnittes (Abschnitt 2), dass es ein grundlegendes Problem für eine Zwei-Komponenten-Analyse von DCs gibt: Eine solche Analyse kann prinzipiell nicht die Rolle erfassen, die DCs bei der Artikulation von Handlungsgründen spielen. Sie impliziert nämlich, dass ein mit Hilfe einer DC spezifizierter Handlungsgrund einer präferenzialistischen Konzeption entspricht, also wesentlich von einer nicht-kognitiven, nämlich affektiven oder volitiven, Einstellung des Subjektes abhängt. Doch hat sich eine solche Konzeption von Handlungsgründen in Abschnitt 2) als grundsätzlich unhaltbar erwiesen.

Doch stellt die Irreduzibilität von DCs keinen zwingenden Grund für die Aufgabe der deskriptivistischen Konzeption dar. Denn wie ich in der Einleitung erwähnt habe, hat ein Anhänger dieser Konzeption außer der reduktionistischen noch eine eliminativistische Option, um der zentralen Rolle normativer Prädikate in unserer Urteilspraxis Rechnung zu tragen. Allerdings könnte der Rückzug auf eine eliminativistische Position im Fall von DCs als ein verzweifeltes Manöver erscheinen, auf das nur jemand verfallen kann, der bereit ist, an seinen metaphysischen Vorurteilen auch um den Preis krass kontraintuitiver Konsequenzen festzuhalten. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die argumentative Situation komplizierter ist. So hat B. Williams ein unabhängiges Argument, d.h. eines, das nicht bereits die deskriptivistische Konzeption voraussetzt, entwickelt, um seine Auffassung zu stützen, dass dichte Begriffe mythische Wertqualitäten repräsentieren. [24]
Williams geht von der Beobachtung aus, dass DCs, insbesondere dichte Begriffe nicht isoliert auftreten, sondern komplexe ethische Vokabulare bilden, die jeweils in einer bestimmten sittlichen Tradition eingebettet sind. Die Verwendung eines zu einem solchen Vokabular gehörenden dichten Begriff ist eng mit der der anderen verwoben, so dass man einen von ihnen nur verstehen kann, wenn man auch alle oder zumindest die meisten anderen beherrscht. Diese interne Verknüpfung der zu einem ethischen Vokabular gehörenden dichten Begriffen, betrifft sowohl ihre Anwendungsbedingungen als auch die Konsequenzen ihrer Anwendung. Bei den Anwendungsbedingungen läuft die Verbindung über die Indikatoren für das Zutreffen eines dichten Begriffes. Dabei handelt es sich um Merkmale, die selbst in einem ethisch neutralen Vokabular spezifiziert werden, deren Präsenz in einer Handlung einen prima-facie Beleg dafür darstellt, dass der betreffende dichte Begriff auf die Handlung zutrifft. Solche Indikatoren konstituieren insofern nur einen prima-facie und keinen hinreichenden Grund für die Zuschreibung eines dichten Begriffes, weil stets die Möglichkeit besteht, dass die fragliche Handlung auch noch ein Merkmal aufweist, das einen Indikator für Zutreffen eines mit dem ersten inkompatiblen dichten Begriffes auf die Handlung bildet. So kann eine Handlung, insofern durch sie jemand anderes absichtlich schwer geschädigt wird, prima-facie grausam erscheinen, aber zugleich auch ein Kandidat für eine gerechte Handlung sein, da sie die Einhaltung eines Versprechen darstellt. Wir verfügen nun nicht über generelle Prinzipien, etwa in Form einer Rangordnung von Handlungsgründen, die festlegen, welcher der konkurrierenden dichten Begriffe in einem solchen Fall der Vorrang gebührt. [25] Vielmehr müssen wir uns dabei auf ein intuitives Gespür dafür, was in einem bestimmten Kontext wichtig ist, stützen. Dieses Gespür bildet nun selbst einen wesentlichen Teil unserer Kompetenz im Gebrauch der betreffenden dichten Begriffe. Auch hinsichtlich der Konsequenzen der Anwendung hängt die Verwendung eines dichten Begriffes wesentlich von der der anderen zu dem betreffenden ethische Vokabular gehörenden dichten Begriffen ab. Ob daraus, dass eine mir mögliche Handlung unter einen bestimmten dichten Begriff fällt, folgt, dass ich einen hinreichenden oder konklusiven Grund habe, diese Handlung auszuführen, hängt nämlich davon ab, welche anderen dichten Begriffe auf diese Handlung sowie auf die anderen in der gegebenen Situation ausführbaren Handlungen zutreffen.
Im Rahmen einer bestimmten sittliche Tradition, d.h. unter der Voraussetzung, dass Einigkeit darüber besteht, welches Vokabular für die Artikulation der basalen Handlungsgründe zur Verfügung steht, kann in der Regel ein vernünftiges Einverständnis darüber erzielt werden, ob ein bestimmter dichter Begriff auf eine gegebene Handlung zutrifft oder nicht, und auch über die normativen Konsequenzen, die sich jeweils aus einer bejahenden oder verneinenden Antwort auf diese Frage ergeben würden. Doch ändert sich das Bild radikal, wenn diese Frage zwischen den Anhängern verschiedener sittlicher Traditionen, die jeweils mit dem Gebrauch eines anderen ethischen Vokabulars verwoben sind, erörtert wird. In einem solchen Fall wird die Antwort, zu der der Verwender eines bestimmten ethischen Vokabulars gelangt, häufig der widersprechen, die der Verwender eines anderen ethischen Vokabulars zu geben geneigt ist. Denn diese Vokabulare sind in vielen Fällen in dem Sinn unvereinbar, dass je nachdem, in welchem eine Situation beschrieben wird, jeweils andere der in der Situation gegeben Handlungsoptionen als akzeptabel oder hinreichend begründet erscheinen. Wenn praktische Gutheit nun tatsächlich ein objektiver normativer Status von Handlungen wäre, müsste prinzipiell rational entscheidbar sein, welche der konkurrierenden ethischen Vokabulare für die Beschreibung einer gegeben Situation angemessen ist. Doch ist es nicht nur so, dass entsprechende Kontroversen zwischen den Anhängern inkompatibler sittlicher Traditionen in der Regel weniger die Form eines rationalen Diskurses als die eines rhetorischen Kampfes haben. Vielmehr ist das entscheidende Problem, wie Williams zu recht hervorhebt, dass grundsätzlich unklar ist, was es überhaupt bedeuteten würde, in einer solchen Kontroverse ein vernünftiges Einverständnis zu erzielen. [26] So hat die Irrreduzibilität der DCs die Konsequenz, dass die Merkmale von Handlungen, Personen und Situationen, die in einem wertneutralen Idiom erfasst werden können, die Wahl des für ihre Beschreibung geeigneten ethischen Vokabulars unterdeterminieren. Demnach müsste man sich bei dieser Wahl auf die ethischen Wertqualitäten der Handlungen und Personen stützen und damit auf eine Charakterisierung von ihnen, die bereits in einem ethischen Vokabular formuliert ist. Doch so gelangt man offenbar nur zu einer zirkulären Begründung der Angemessenheit dichter Begriffe. Daher kommt Williams zu dem Ergebnis, dass sich eine Kontroverse zwischen den Verwendern unvereinbarer ethischer Vokabulare prinzipiell nicht rational entscheiden lässt. Daraus zieht er den Schluss, dass es sich bei einer solchen Kontroverse überhaupt nicht um einen sachlichen Dissens, sondern um einen praktischen Konflikt zwischen miteinander unvereinbaren Lebensorientierungen handelt. Demnach wären die Wertqualitäten und normative Status, die durch dichte Begriffe zugeschrieben werden, letztlich nur Projektionen von affektiven und volitiven Einstellungen auf die Handlungen und Personen, die diese Einstellungen bei den Verwendern des entsprechenden ethischen Vokabulars auf Grund ihrer Prägung durch eine bestimmte sittliche Tradition auslösen. So hätten dichte Begriffe letztlich mythischen Charakter, insofern die durch sie repräsentierten Wertqualitäten und normativen Status bloß fiktiv wären.
Man könnten nun versucht sein, gegen Williams einzuwenden, dass sein Schluss von der Unmöglichkeit eines rationalen Diskurses zwischen den Anhängern unvereinbarer sittlicher Traditionen auf den kognitiv defizitären Charakter der ethischen Vokabulare, mit deren Hilfe diese Traditionen artikuliert werden, auf einem unplausiblen Verifikationismus beruht. Doch tatsächlich beruht der ins Auge gefasste interne Zusammenhang zwischen dem kognitiven Gehalt eines Urteils und der Möglichkeit eines vernünftigen Einverständnisses lediglich auf folgender Annahme: Jemand versteht ein (wahrheitsfähiges) Urteil nur dann, wenn er in der Lage ist, am Spiel des Gebens und Fragens nach Gründen teilzunehmen, das Proponenten und Opponenten dieses Urteils gegeneinander spielen können. Er muss also insbesondere eine berechtigte von einer unberechtigten Infragestellung des Urteils unterscheiden können, sowie das Vermögen besitzen, zu erkennen, ob ein bestimmtes Argument für oder gegen das Urteil relativ zum gegebenen ‚Spielstand‘ ein gutes Argument ist. Dabei muss es keine Garantie dafür geben, dass die diskursive Auseinandersetzung zwischen den Proponenten und den Opponenten jemals zu einem definitiven Abschluss führt. Vielmehr ist es mit der von mir vorausgesetzten Charakterisierung kognitiven Gehaltes verträglich, dass jedes rationale Einverständnis über ein Urteil in dem Sinn nur provisorisch ist, dass immer die Möglichkeit besteht, dass die Basis dieses Einverständnisses durch ein neues Argument erschüttert wird.
Um entgegen Williams Argument zu zeigen, dass praktische Gutheit ein objektiver normativer Status ist, der mit Hilfe von DCs erfasst wird, muss ein Kriterium für die Akzeptabilität ethischer Vokabulare entwickelt werden, auf dessen Basis ein vernünftiges Einverständnis über deren Angemessenheit erzielt werden kann. Dazu ist erforderlich, dass zunächst geklärt wird, was überhaupt in Frage gestellt wird, wenn bestimmte dichte Begriffe als defekt zurückgewiesen werden: In Frage gestellt wird der mit der Verwendung eines dichten Begriffes erhobene Anspruch, einen objektiven Handlungsgrund zu artikulieren. Ein solcher Anspruch ist mit der Verwendung eines dichten Begriffes insofern verbunden, als mit ihr implizit die Gültigkeit eines bestimmten praktischen Schlusses anerkannt wird. Genauer gesagt spielen praktische Schlüsse im Gebrauch solcher Begriffe auf zwei Ebenen eine wesentliche Rolle: Zum einen ist in die Bedeutung eines entsprechenden Prädikates die Gültigkeit eines praktischen Schlusses eingeschrieben. So liegt es im Sinn des Prädikates ”ist grausam”, dass aus dem Urteil, dass eine bestimmte von mir vollziehbare Handlung grausam ist, folgt, dass ich diese Handlung zu unterlassen habe. Zum anderen wird mit der Anwendung eines derartigen Prädikates präsupponiert, dass ein bestimmter praktischer Schluss gilt. Um das zu sehen, muss man sich klar machen, dass ein solches Prädikat nur deswegen lehr- und lernbar ist, weil die Klasse von Handlungen, auf die es zutrifft, auch aufgewiesen werden kann, ohne das betreffende Prädikat zu verwenden. Insbesondere lässt sich diese Klasse durch den Verweis auf prototypische Fälle der entsprechenden Handlungsweise eingrenzen. Dass eine Handlung zu der in dieser Weise festgelegten Extension eines dichten Begriffes gehört, lässt sich auch so ausdrücken: Die Handlung erfüllt die Anwendungsbedingungen des Begriffes. Unter Voraussetzung dieser Sprachregelung lässt sich z.B. der durch die Anwendung des Prädikates ”ist grausam” präsupponierte praktische Schluss so charakterisieren: Daraus, dass eine mir mögliche Handlung die Anwendungsbedingungen von ”ist grausam” erfüllt, folgt, dass ich sie zu unterlassen habe. Diese beiden Schlüsse hängen offenbar eng miteinander zusammen. Sie verknüpfen beide dieselbe generische Handlung mit derselben Bewertung. Sie unterscheiden sich nur darin, dass die generische Handlung im ersten Fall mit Hilfe des betreffenden Prädikates bzw. dichten Begriffes herausgegriffen wird, beim zweiten Schluss dagegen durch prototypische Realisierungen der Handlungsform. Da die Verknüpfung der generischen Handlung mit der Bewertung, die diese Schlüsse artikulieren, in die Bedeutung des Prädikates eingeschrieben ist, steht die Gültigkeit des ersten Schlusses gerade deswegen außer Zweifel, weil er mit Hilfe dieses Prädikats formuliert ist. D.h. aber nicht, dass auch die Verknüpfung selbst über jeden Zweifel erhaben ist. Doch indem man sie in Frage stellt, problematisiert man gerade die Brauchbarkeit des Prädikates selbst. Die Akzeptabilität eines dichten Begriffes zu bestreiten bedeutet also, diese Verknüpfung in Frage zu stellen. Dazu ist erforderlich, dass man sie repräsentiert, ohne den dichten Begriff in Anspruch zu nehmen, da sie für seinen Gehalt konstitutiv ist. Genau diese Bedingung erfüllt der zweite Schluss.
Ein inakzeptabler dichter Begriff ist dies also gerade deswegen, weil sein Gehalt durch ein defektes Muster praktischen Schließens konstituiert ist. Demnach unterstellen wir durch seinen Gebrauch die praktische Gutheit einer Handlungsform, die tatsächlich keine solche innere Wertqualität aufweist. So fungiert er bzw. das ethische Vokabular, zu dem er gehört, als Vehikel für die Naturalisierung von Normen, d.h. als rhetorisches Mittel, durch das sie als in der Natur des normierten Verhaltens – seinem intrinsischen Wert oder Unwert – begründet erscheinen.
Aus dieser Charakterisierung eines defekten dichten Begriffes ergibt sich folgende Bestimmung dessen, was es für einen solchen Begriff heißt, intakt zu sein: Er ist intakt, gdw. die Gültigkeit des durch seine Verwendung präsupponierten praktischen Schlusses gültig ist. Dieser Schluss lässt sich durch das folgende Schema repräsentieren, indem h für die Handlungsform steht, die von einer Handlung instanziiert wird, gdw. der dichte Begriff auf sie zutrifft:

(P) Indem ich A tue, vollziehe ich eine Handlung, die h instanziiert
Ich werde A tun.

Doch im gegenwärtigen Argumentationszusammenhang kann nicht einfach vorausgesetzt werde, dass klar ist, was es heißt, dass (P) ein gültiger praktischer Schluss ist. Denn mein Argumentationsziel ist es ja, entgegen Williams Argument nachzuweisen, dass praktische Gutheit ein objektiver normativer Status ist, d.h. dass es Handlungsformen gibt, deren Begriff die Handlungen, auf die er zutrifft, notwendig als praktisch gut repräsentiert. Doch dass (P) gültig ist, heißt gerade, dass h eine solche Handlungsform darstellt. Mein Argumentationsziel macht es also erforderlich, dass ich bei meiner Bestimmung dessen, was einen intakten dichten Begriff ausmacht, nicht die Existenz praktisch guter Handlungen und damit von objektiven Handlungsgründen voraussetze. Zu diesem Zweck werde ich mich einer phänomenalistischen Strategie bedienen. [27]

Gemäß dieser Strategie wird bei der Erklärung dessen, was einen dichten Begriff intakt macht, nur vorausgesetzt, dass die Benutzer eines ethischen Vokabulars bestimmte Instanziierungen des durch (P) exemplifizierten Musters praktischen Schließens anerkennen, d.h. dass sie bestimmte Erwägungen als basale objektive Handlungsgründe behandeln oder betrachten – und nicht, dass solche Gründe tatsächlich bestehen: Was es heißt, dass ein dichter Begriff intakt ist, wäre dementsprechend so zu erklären: Bei einem solchen Begriff erfüllt h folgende Bedingung: Eine einzelne Handlung instanziiert h nur dann, wenn der basale motivationale Grund, aus dem das Subjekt die betreffende Handlung vollzieht, darin besteht, dass die Handlung h instanziiert. Es geht also um eine generische Handlung, die nur jemand im vollen Sinn ausführen kann, wenn er es deswegen tut, weil er sie für in sich tuenswert hält. So kann jemand z.B. nur dann einen freundschaftlichen Akt ausführen, wenn sein basaler motivationaler Grund (oder zumindest einer seiner basalen Gründe) dafür der ist, dass das, was er tut, ein freundschaftlicher Akt ist. [28] Eine Handlung instanziiert also nur dann h, wenn sie die Konklusion von (P) verkörpert. Demnach kann jemand, der (P) nicht als gültig anerkennt, h nicht vollziehen. Dass jemand nicht in der Lage ist, eine Handlung auszuführen, kann an zwei Dingen liegen. Entweder ist er physisch dazu nicht im Stande, oder ihm fehlt ein zureichendes Verständnis der betreffenden Handlungsform. Das fragliche Hindernis für die Ausführung von h ist offenbar von der letzteren Art. Dies bedeutet, dass jemand nur dann im vollen Sinn weiß, was h für eine Handlungsform ist, wenn er h als in sich tuenswert betrachtet. Daher kann für ein solches h die Gültigkeit von (P) nicht kohärent bestritten werden, so dass (P) in diesem Fall tatsächlich gültig ist.

Um diese phänomenalistische Charakterisierung der Gültigkeit von (P) noch genauer ausbuchstabieren, ist es notwendig, zunächst allgemein zu bestimmen, worin die Gültigkeit eines praktischen Schlusses besteht. Ein solcher Schluss gilt, gdw. es für eine Person, die seine Prämissen akzeptiert, zumindest prima-facie rational ist, seine Konklusion anzuerkennen, d. h. die durch seine Konklusion beschriebene Handlung zu beabsichtigen oder auszuführen. Demnach ist bei einem gültigen praktischen Schluss, das bei jeder Person der Fall, was ansonsten nur bei den Personen der Fall ist, die ihn als gültig anerkennen. So ist es für jemanden, der einen bestimmten praktischen Schluss als gültig betrachtet und seine Prämissen akzeptiert, zumindest prima-facie rational, seine Konklusion anzuerkennen. In diesem Punkt gibt es im übrigen auch keinen Unterschied zwischen theoretischen und praktischen Schlüssen. So ist es für eine Person, die ein Schlussmuster für gültig hält, demzufolge aus einem Satz S ein Satz T folgt, vernünftig, T für wahr zu halten, wenn sie S für wahr hält.

Diese Überlegung zu den Gültigkeitsbedingungen eines praktischen Schlusses hat folgende Konsequenz für das Verhältnis eines intakten dichten Begriffes zu dem durch ihn präsupponierten praktischen Schluss. Da es zum Gehalt eines solchen Begriffes gehört, dass eine Handlung, die eine Person ausführen kann, nur dann die Anwendungsbedingungen dieses Begriffes erfüllt, d.h. h instanziiert, wenn die Handlung als Konklusion verstehbar ist, zu der der Handelnde mit Hilfe eines bestimmten Schlusses, nämlich (P), gelangt, ist dessen Gültigkeit garantiert. Aus dieser Charakterisierung der Anwendungsbedingungen eines intakten dichten Begriffes ergibt sich nämlich folgendes: Eine Person kann nur dann die Prämisse des durch einen solchen Begriff präsupponierten Schlusses, also von (P), bejahen, d.h. eine ihr mögliche Handlung als Instanziierung von h betrachten, wenn sie sich die Anerkennung dieses Schlusses zuschreibt und damit diesen Schluss tatsächlich anerkennt. Wie aus den obigen Darlegungen zur Geltung praktischer Schlüsse hervorgeht, macht die Anerkennung dieses Schlusses es für die Person zumindest prima-facie rational, auch seine Konklusion zu akzeptieren. Für einen intakten dichten Begriff gilt demnach, dass es für jeden, der die Prämisse des durch den Begriff präsupponierten praktischen Schluss akzeptiert, zumindest prima-facie rational ist, seine Konklusion anzuerkennen. Daraus folgt aber, gemäß der gerade angeführten Charakterisierung des Geltungssinns praktischer Schlüsse, dass dieser Schluss gültig ist.

Um festzustellen, ob ein dichter Begriff oder das ethische Vokabular, zu dem es gehört, das eben skizzierte Kriterium für die Akzeptabilität solcher Begriffe erfüllt, bedarf es einer Beschreibung seiner Verwendung, die der phänomenalistischen Methode entspricht, mit deren Hilfe dieses Kriterium gewonnen wurde. Eine solche Darstellung wäre neutral bezüglich der Frage, ob die Handlungsgründe tatsächlich bestehen, deren Existenz durch den Gebrauch der zu dem Vokabular gehörenden dichten Begriffe unterstellt wird. Diese Handlungsgründe würden hier vielmehr nur in der Gestalt motivationaler Gründe auftreten, die den Mitgliedern der betreffenden sittlichen Gemeinschaft zugeschrieben werden, um ihr Verhalten zu erklären. (Die fragliche sittliche Tradition wäre also gewissermaßen aus einer ethnologischen Perspektive zu betrachten.) [29] Die Beschreibung erweist die Akzeptabilität eines dichten Begriffes, indem sie enthüllt, dass der basale motivationale Grund, der charakteristischerweise mit seiner Hilfe zum Ausdruck gebracht wird, konstitutiv für die Handlungsform ist, auf die er sich bezieht. Umgekehrt zeigt sie, dass er nicht akzeptabel, d.h. ein Vehikel der Naturalleistung ethischer Normen ist, indem sie plausibel macht, dass die relevante generische Handlung aus anderen, nämlich rein instrumentellen motivationalen Gründen ausgeführt werden kann.

Nach Williams enthüllt sich uns der mythische Charakter unseres ethischen Vokabulars, sobald wir reflexive Distanz zu ihm und der sittlichen Tradition gewinnen, indem es eingebettet ist, d.h. sobald wir Zugang zu einer Beschreibung dieser Tradition bekommen, die nicht die Existenz der Wertqualitäten und Handlungsgründe präsupponiert, die wir durch die Verwendung des Vokabulars anerkennen. Doch die Darlegungen der letzten beiden Abschnitte haben gezeigt, dass Reflexion nicht notwendig den Gebrauch unserer hergebrachten dichten Begriffen unterminiert. Dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn sie ein Vehikel der Naturalisierung von Normen darstellen. Wenn das nicht der Fall ist, würde die reflexive Überprüfung unseres ethischen Vokabulars, dieses Vokabular als angemessen ausweisen und damit seiner Anerkennung allererst eine rationale Form geben.

Anmerkungen:

[1] Der Begriff des praktisch Guten ist hier zunächst nur formal bestimmt, nämlich so: Im praktischen Überlegen geht es darum, zu klären, was zu tun in der gegebenen Situation am besten wäre (wobei es im allgemeinen verschiedene Handlungen gibt, die am besten sind). Die dabei leitende Idee der Güte einer Handlung ist die des praktisch Guten. Für die entsprechende Verwendung von ”gut”, ”besser” usw. gilt folgendes: Jemand, der glaubt, dass eine bestimmte ihm mögliche Handlung besser ist als alle anderen, die er ausführen könnte, verhielte sich irrational, wenn er sich nicht für die betreffende Handlungsweise entscheiden würde. Es ist insbesondere diese Eigentümlichkeit, durch die sich das praktisch Gute von anderen für das praktische Überlegen potentiell relevanten Bewertungsdimensionen, wie z.B. moralische Richtigkeit, Zweckmäßigkeit, Spaß, Authentizität, – die spezifische Aspekte des praktisch Guten bilden – unterscheidet.
[2] Vgl. J. Dancy, Practical Reality, Oxford 2000, S. 1-6.
[3] Im Kontext der modernen Handlungstheorie stellt Davidsons Aufsatz ”Actions, Reasons, and Causes” den Locus Classicus für eine präferenzialistische Konzeption praktischer Rationalität dar (D. Davidson, ”Actions, Reasons, and Causes”, in Davidson, Essays on Action and Events, Oxford 1980).
[4] Vgl. zu dieser Charakterisierung der Form einer phänomenalistischen Erklärung Brandom, Making It Explicit, Cambridge, Massachusetts 1994, S. 292.
[5] Vgl. J.L. Mackie, Ethics Inventing Right and Wrong, New York 1977; B. Williams, Ethics and the Limits of Philosophy, Cambridge, Massachusetts 1985, S. 132-156.
[6] Vgl. R. Bittner, Doing Things for Reason, Oxford 2001, S. 135-144.
[7] Vgl. Williams, "Ought and Moral Obligation", in ders., Moral Luck, Cambridge 1981, S. 114-132.
[8] K. Setiya, "Explaining Action", in Philosophical Review 112, 2003, S. 339-391, hier S. 354.
[9] Vgl. Setiya, "Explaining Action", a.a.O., S. 354.
[10] Vgl. Setiya, a.a.O., "Explaining Action", S. 362.
[11] "There is no short proof that evalautive sentences express desires and other pro attitudes in the way that the sentence 'Snow is white' expresses the belief that snow is white. But the following condideration will perhaps help show what is involved. If someone who kows English says honestly 'Snow is white', then he believes snow is white. If my thesis is correct, someone who says honestly 'it is desireable that I stope smoking' has some pro attitude toward his stopping smoking. He feels some inclination to it; in fact he will do it if nothing stands in the way, he knows how, and has no contrary values or desires. Given this assumption, it is reasonable to generalize: if explicit value judgement represent pro attitudes, all pro attitudes may be expressd ba value judgements that are at least implicit." (Davidson, "Intending", in Davidson, a.a.O., S. 86.)
[12] Vgl. M. Bratmann, Intention, Plans, and Practical Reason, Cambridge, Massachusetts 1987.
[13] Vgl. Bittner, Doing Things for Reason, a.a.O., S. 18-22; J. Dancy, Moral Reasons, Oxford 1993, S. 2.
[14] Vgl. Bittner, Doing Things for Reason, a.a.O., S. 18-22.
[15] Vgl. M. Smith, ”The Humean Theory of Motivation”, Mind 96, 1987, S. 36-61, hier S. 54-58.
[16] D. Hume, A Treatise of Human Nature, Mineola, N.Y. 2003, S. 297.
[17] Vgl. Smith, "The Humean Theory of Motivation", a.a.O., S. 53.
[18] Eine entsprechende Theorie ist insbesondere von Dennett skizziert worden (vgl. D. Dennett, "Three Kinds of Intentional Psychology" in ders., The Intentional Stance, Cambridge, Massachusetts 1987, S. 43-68, hier S. 43-45).
[19] Vgl. D. Velleman, Practical Reflection, Princeton, New Jersey 1989.
[20] "No doubt there are some cases of an agent's q-ing because he believes that there is a reason for him to q, while he does not have any belief about what that reason is. They would casess of his relying on some autority whom he trusts, or, again, of his recalling that he did know of some reason for his q-ing, but his not being able to remember what it was. In these respect, reasons for action are like reasons for beliefs. But, as with reasons for beliefs, they are evidently secondary cases. The basic case must be that in which A q's, not because he believes only that there is some reason or other for him to q, but because he believes of some determine consideration that it constitutes a reason for him to q." (B. Williams, "Internal and Extenal Reasons", in ders., Moral Luck, Cambridge 1981, 101-113, hier 107.)
[21] "Thus Aristotle's terms 'should', 'suits', 'pleasent' are characterisations of what they apply to as desirable. Such a characterization has the consequence that no further question "what for" relating to the characterization so occuring in a premise requires any answer. We have seen that at least sometimes a description of an object wanted is subject to such a question, i.e. such a question about the description does require an answer. This, then, will be why Aristotle's form of the practical syllogism gives us such a premise." (E. Anscombe, Intention, Oxford 1981, 71-72.)
[22] Diese Zwei-Komponenten-Theorie ethischer Begriffe ist insbesondere von Hare und Blackburn – jeweils in sehr unterschiedlicher Weise – ausführlich ausgearbeitet worden (Vgl. S. Blackburn, Spreading the Word, Oxford 1984; R. M. Hare, The Language of Morals, Oxford 1952).
[23] "How we go on from the application of a [thick P.G.] concept to another is a function of the interest that the concept represents, and we should not assume that we could see how people 'go on', if we did not share the evaluative perspective in which this kind of concept has its point." Williams, Ethics and the Limits of Philosophy, Cambridge 1985, S. 141.
[24] Vgl. Williams, Ehics and the Limits of Philosophy, a.a.O., S. 145-152.
[25] Vgl. J. McDowell,"Virtue and Reaon", in ders. Meaning,Value and Reality, Cambridge 1998, S. 57-58; Dancy, Ethics without Principles, Oxford 2004, S. 3-5.
[26] "If a wider objectivity were to come from all this, then the reflective ethical considerations would themselves have to be objective. This brings us back to the question whether the reflective level might generate its own ethical knowledge. If this is understood as our coming to have propositional knowledge of ethical thruth, then we need some account of what 'tracking the truth' will be. The idea that our beliefs track the truth at this level must at least imply that a range of investigators could rationally, reasonably, and unconstrainedly come to converge on a determinate set of ethical conclusions. What are the hopes of such a process? I do not mean of its acually happening, but only of our forming a coherent picture of how it might happen. If it is construed as convergence on a body of ethical truth which is brought about and explained by the fact that they are truth – this would be the strict analogy of scientific objectivity – I see no hope for it. In particular there is no hope of extending to this level the kind of world-guidedness we have been considering in the case of thick concepts. Discussions at the reflective level, if they have the ambition of considering all ethical experience and arriving at the truth about the ethical, will necessarily use the most general and abstract ethical concepts such as "right" and those concepts do not display world-guidedness (which is why they were selected by prescriptivism in its attempt to find a pure evaluative element from which it could detach world-guidedness). (Williams, Ethics and the Limuits of Philosophy, 151-152).
[27] Es ist zu beachten, dass meine Erklärungsstrategie in einem grundsätzlich anderer Sinn phänomenalistisch ist, als dies bei der präferenzialistischen Konzeption von Handlungsgründen der Fall ist (vgl. Einleitung). Im Rahmen des Präferenzialismus dient die phänomenalistische Methode einer Begriffsreduktion. Dementsprechend erfordert ihre Anwendung in diesem Kontext, dass eine Explikation dessen, was es heißt, sich selbst einen (normativen) Grund zuzuschreiben, zur Verfügung steht, die sich nicht auf den Begriff eines Grundes stützt. (Zu diesem Zweck zieht der Präferenzialismus den Begriff der Proeinstellung oder des Wunsches heran.) Dagegen ist für die phänomenalistische Strategie im Kontext meiner Untersuchung eine deutlich schwächere Nicht-Zirkularitäts-Bedingung einschlägig: Demnach kann ich zwar ein Verständnis des Begriffs, nicht aber die Existenz von normativen Handlungsgründen voraussetzen.
[28] Dass Freundschaft wesentlich Selbstzweckcharakter hat, ist eine so verbreitete Auffassung, dass sie schon fast zur Plattitüde geworden ist. Doch steht die Eingängigkeit dieser These in umgekehrtem Verhältnis zu ihrer Klarheit. Daher gilt es, deutlich zu machen, wie sie hier zu verstehen ist. Insbesondere ist folgendes Missverständnis abzuwehren: Nach dieser Deutung des Selbstzweckcharakters von Freundschaft wäre das letztendliche Ziel freundschaftlichen Handelns die Realisierung von Freundschaft, d.h. eines bestimmten Typs persönlicher Beziehung. Tatsächlich besteht das Ziel solchen Handelns aber darin, eine bestimmte Instanziierung dieses Beziehungstyps aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen und weiterzuentwickeln. Ich bin also nicht einfach bestrebt, eine Freundschaft zu irgendjemandem zu haben, der dazu geeignet ist, denn sonst wäre mein Freund für mich prinzipiell austauschbar. Ich würde mich seiner nur als Mittel bedienen, um eine bestimmte Interaktionsform zu verwirklichen. Demgegenüber ist der Zweck freundschaftlichen Handelns, die Freundschaft zu einer bestimmten Person, mit der ich eine spezifische Geschichte teile, weiterzuführen. Da es zum Wesen von Freundschaft gehört, dass sie zum Glück oder dem gelungenen Leben der Beteiligten beiträgt, schließt dieser Zweck konstitutiv das Wohlergehen meines Freundes ein. In diesem Sinn gehört es zur Freundschaft, dass ich den Freund um seiner selbst willen wertschätze. (Vgl. M. Stocker, "Die Schizophrenie moderner ethischer Theorien", in K. Rippe und P. Schaber, Tugendethik, Stuttgart 1998, 19-42, hier 23-31.)
[29] Eine genauere Erläuterung der Rolle, die eine ethnologische Perspektive im Rahmen einer phänomenalistischen Erklärung praxisimmanenter normativer Status spielen kann, findet sich bei Lance und O'Leary-Hawthorne. (Vgl. M. Lance und J. O'Leary-Hawthorne, The Grammar of Meaning, Cambridge 1997, S. 174- 180.)


Empfohlene Zitierweise:
Peter Grönert: Die Normativität von Handlungsgründen. In: Kritikon, 18.08.2009. Abgerufen am 05.02.2012. <http://www.kritikon.de/article/109>

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