Gethmann, Carl Friedrich; Mittelstraß, Jürgen (Hrsg.): Langzeitverantwortung
Gethmann, Carl Friedrich; Mittelstraß, Jürgen (Hrsg.): Langzeitverantwortung. Ethik, Technik, Ökologie, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2008
ISBN-13: 978-3-534-21632-1, 240 S., sfr 67.00 (freier Pr.), EUR 39.90
Rezensiert von:
Theodor Leiber
E-Mail: theodor.leiber@phil.uni-augsburg.de
Der übersichtliche und mit Bezug auf jeden einzelnen Beitrag uneingeschränkt lesenswerte und lehrreiche Band ist aus „Ladenburger Diskursen“ der Gottfried Daimler- und Karl Benz-Stiftung hervorgegangen. Er ist neben einem Vorwort in drei Kapitel untergliedert, die sich mit den Philosophischen Grundlagen von Langzeitverantwortung, mit dem Feld von Ökonomie und juridischer Ordnung („Markt und Recht“) und schließlich mit der wissenschaftlichen und technischen (Ir)Rationalität im Kontext fernfuturisch relevanter Moral und Ethik („Natur und Technik“) befassen. Dementsprechend kommen philosophische, juristische, ökonomische sowie natur- und ingenieurwissenschaftliche Perspektiven dreizehn renommierter Autoren zu Wort, die hier nicht alle angemessen gewürdigt werden können.
Mit dem Ausdruck „Langzeitverantwortung“ wird der Umgang mit Verhaltens- und Handlungsformen thematisiert, deren Folgen weit in der Zukunft existierende Menschen und außermenschliche Natur betreffen. Typische Problemfelder sind: nukleare Endlagerung, Bevölkerungsentwicklung, Energieversorgung, Ressourcenaufbrauch, Wirtschafts-, Ernährungs- und wissenschaftlich-technische Entwicklung (z.B. Gentechnik). Nach Ansicht der Herausgeber bedürfen die normativen Grundlagen fernfuturisch relevanten Handelns sorgfältiger Neujustierung, nicht zuletzt weil es sich durchweg um Problemfelder globalen Ausmaßes und transdisziplinärer Methodologie handelt. Einverstanden.
Die Herausgeber kontrastieren dann „Langzeitverantwortung“ mit den Begriffen der Nachhaltigkeit und intergenerationellen Gerechtigkeit, die als nicht hinreichend fundiert, inflationär verbraucht und durch die politische Rhetorik verschlissen betrachtet werden. Zugleich wird die Einsicht geäußert, dass die „Verwendung des Begriffs der Langzeitverantwortung“ eigens „erläuterungsbedürftig“ ist (S. 8). Weiterhin halten die Herausgeber – aber nicht alle Autoren des Bandes – den Nachhaltigkeitsbegriff für kaum operationalisierbar, denn es sei beispielsweise „kaum vorstellbar, was ein nachhaltiger Energieverbrauch sein könnte“ (S. 8). Schwierig – theoretisch, aber vor allem praktisch – ist es ganz sicher, aber kaum vorstellbar …?!?
Aufgrund des – angeblich – weitgehend metaphorischen Charakters und – vor allem politisch-rhetorisch – inflationären Gebrauchs von „Nachhaltigkeit“ liege es „nahe, die normative Kernbedeutung des Nachhaltigkeitsbegriffs durch „Langzeitverantwortung“ wiederzugeben“ (S. 8). Dieser Vorschlag scheint nicht sehr einleuchtend zu sein: Denn wenn Nachhaltigkeit die – unbezweifelbar schwierige – Balancierung von ökologischen, sozialen und ökonomischen Interessen und Belangen zum Gegenstand hat, ist nicht einzusehen, weshalb Nachhaltigkeitsaspekte nur unter der Perspektive prospektiver Langzeitverantwortung relevant sein sollten. Wer den Nachhaltigkeitsbegriff durch den der Langzeitverantwortung ersetzt, begeht letztlich einen Kategorienfehler (oder benutzt einen „ganz anderen“ Verantwortungsbegriff), jedenfalls aber blendet er einen Teil des Anwendungsfeldes von „Nachhaltigkeit“ aus.
Denn als Relations- und Zuschreibungsbegriff kann „Verantwortung“ als (mindestens) achtstellige Relation V(x1, …, x8) konzipiert und strukturell anhand folgender „8-W-Frage“ und beispielsweise durch nachfolgende Matrix charakterisiert werden: (1) WER verantwortet (2) FÜR WEN, (3) WAS, (4) WOFÜR, (5) WESWEGEN, (6) WOVOR, (7) WANN und (8) WIE?
| (i) | (ii) | (iii) | |
|---|---|---|---|
| (1) WER | Individuum | Korporation | Gesellschaft verantwortet |
| (2) FÜR WEN | Mensch | Tier | nichtorganische Natur |
| (3) WAS | Handlung | Produkt | Unterlassung |
| (4) WOFÜR | Folgen voraussehbar | Folgen unvoraussehbar | Fern- und Spätfolgen |
| (5) WARUM | moralische Regeln | gesellschtl. Werte | juridische Gesetze |
| (6) WOVOR | Gewissen | Urteil anderer | Gericht |
| (7) WANN | prospektiv | momentan | retrospektiv |
| (8) WIE | aktiv | virtuell | passiv |
Morphologische Matrix der Verantwortungsversionen
Es ist nichts dagegen einzuwenden, „Langzeitverantwortung“ als einen „Schlüsselbegriff in der Diskussion um Nachhaltigkeit“ zu bezeichnen. Dass damit ein „neues Paradigma“ etabliert wird, „das die Konzeption der Nachhaltigkeit ergänzen oder ersetzen wird“, erscheint zu hoch gegriffen – mindestens was den projektierten Ersatz angeht. Prospektive Verantwortung für (voraussehbare oder nicht voraussehbare) Fern- und Spätfolgen kann nicht das semantische Feld von „Nachhaltigkeit“ angemessen besetzen bzw. ersetzen. (Vermutlich denken die Herausgeber bei „Langzeitverantwortung“ die normative Bezugsbasis für „nachhaltig“ immer schon mit.)
Eine plausible Motivation für die Beschäftigung mit dem Begriff der Langzeitverantwortung ist andererseits, dass seine ethischen Problemdimensionen im Nachhaltigkeitsdiskurs eher spärlich thematisiert werden. Wie Carl Friedrich Gethmann und Jürgen Mittelstraß meinen, wird „besonders das Problem der so genannten Ego-Präferenz, also die Bestimmung der Zwecke künftiger Generationen von den faktischen Präferenzen der jetzt Lebenden her, [wird] in der Diskussion um Nachhaltigkeit kaum zur Kenntnis genommen“ (S. 8). Es leuchtet ebenfalls ein, dass „Langzeitverantwortung“ „weniger durch Verteilungsfragen […] als vielmehr durch Fragen der Prognostizierbarkeit, des Grades der Verbindlichkeit, der Adressaten der normativen Überzeugungen und der fiktiven Teilhabe Künftiger an den präsentischen Entscheidungen gekennzeichnet“ ist“ (S. 8).
Gethmann befasst sich mit der Frage nach dem Adressaten der Langzeitverpflichtung. Er agiert im Rahmen eines gradualisierten verpflichtungsethischen und nicht nutzenethischen Paradigmas. Verpflichtungen sollen nach Verbindlichkeitsgraden differenziert werden, so dass der verpflichtungsethische Ansatz mit Abwägungsverfahren bei konfligierenden Präskriptionen kompatibel wird. Gethmann legt zu Recht Wert darauf, dass eine Gradualisierung von (deontologisch fundierten) Verbindlichkeiten vom Modell der Verpflichtungsdiskontierung unterschieden wird. Er plädiert für einen methodisch mindestens dualen Zugang: Sein verpflichtungsethischer Ansatz besteht „aus einem kombinierten Gründe- und Folgenraisonnement“ (S. 15) – eine Einsicht, die man jedenfalls nicht mehr in Richtung eines reinen Gründeraisonnements hinterschreiten sollte.
Selbstverständlich ist Gethmann der verpflichtungsethische Part seines Ethik-Modells wichtig, da er ansonsten die Gefahr sieht, sich einem präferenzutilitaristischen Modell zu verpflichten, in dessen Rahmen „der Ursprung des Sollens“ „einfach in den faktischen Präferenzen jetzt lebender Akteure gesehen wird, mit dem Folgeproblem, irgendwie eine „altruistische“ Motivation zu finden“ (S. 16). Worin aber wird dann „der Ursprung des Sollens“ gesehen? Woher kommt die Pflicht? Was stiftet sie – wenn sie nicht aus den reflektierten empirischen Präferenzen realer Interessenträger erwächst?
Jedenfalls erscheint es Gethmann „letztlich aussichtslos, die „Sorge“ um zukünftige Generationen als ein Element faktischer Ego-Präferenzen auszuweisen, es sei denn, der „Altruismus“ könnte als quasi-analytisches Element eines jeden Präferenzsystems nachgewiesen werden“ (S. 16). So aussichtslos erscheint dies nicht. Zumindest sollte man sich einmal Gedanken über einen abgespeckten, praktischen Altruismus und nicht nur „den“ Altruismus schlechthin machen bzw. sich verdeutlichen, ob es eigentlich „rein egozentrische“, quasi solipsistische Präferenzen gibt – außer bei pathologischen Autisten vielleicht, die aber kaum als Moralbegründer und Ethikkonzipierer in Frage kommen dürften. Gethmann fürchtet wohl, dass Präferenzen „rein privat“ – also nicht universell – sein könnten. Aber was kostet ihn „seine“ Universalität? Und weshalb sollte es nicht so viele Gemeinsamkeiten bei bestimmten basalen Präferenzen einer interessensfähigen Spezies geben, dass durch sie eine praktische Universalität gestiftet würde?
Dieter Birnbacher konzentriert sich auf das Motivationsproblem im Kontext von Langzeitverpflichtung. Es ist nicht zuletzt deshalb so wichtig, weil als Verantwortungssubjekte in letzter Konsequenz „nur konkrete Individuen“ fungieren können (S. 25). Nun ist die Motivation, Langzeitverantwortung zu übernehmen – und zwar prospektiv –, tendenziell eher recht beschränkt, denn: Es ist gar nicht so klar, ob und ggf. inwiefern wir „die Lebensumstände der in ferner Zukunft Lebenden“ kausal beeinflussen. Und wir sind sehr beschränkt, was das Wissen um deren Lebensumstände und Bedürfnisse angeht. Damit ist es äußerst schwierig, direkt für Zukünftige Vorsorge zu tragen. Birnbacher argumentiert deswegen, dass „den indirekten Motivationen zur Wahrnehmung von Langzeitverantwortung eine günstigere Prognose zu stellen [ist] als den direkten Motivationen“, da indirekte Motivationen sich „auf andere und näherliegende Ziele“ richten, von denen „jedoch angenommen werden kann, dass sie sich faktisch in der Richtung einer Vorsorge für Zukünftige auswirken“ (S. 32). Mit der Indirektheit direkt verknüpft ist der entscheidende Vorzug der indirekten Motivationen: eine emotionalere und – lebensweltlich betrachtet – offenbar deswegen tragfähigere Basis (S. 32). Solche Motivationen basieren in größerem Ausmaß auf „uneigentlichen moralischen Motiven“ wie Liebe, Mitleid, Fürsorge und Solidarität (S. 32).
Dieter Sturma weist darauf hin, dass es „in den Diskursen zur Langzeitverantwortung nicht um die Wahrung von Rechten zukünftiger Personen, sondern um die Entwicklung und Erhaltung von zumutbaren ökonomischen, sozialen und kulturellen Bedingungen für die menschliche Lebensform“ geht (S. 49). Sturma plädiert zu Recht dafür, „Langzeitverantwortung konsequent aus der Gegenwart der Personen zu entwickeln“ (S. 52). Dies entspricht einerseits dem Instrumentalisierungsverbot, das die Selbstzweckhaftigkeit jeder Person gegenüber allen anderen Personen schützt – auch wenn diese beispielsweise verschiedenen oder weit voneinander entfernten Generationen angehören. Wichtig ist dabei zugleich, dass die Ego-Präferenzen reflektierte sind – „vernünftig bestimmtes Selbstinteresse“ – und somit nicht in „ kurzfristigem Eigennutz und handlungstheoretischer Bequemlichkeit“ aufgehen (S. 51): „Selbstinteresse und Selbstbegrenzung sind keine Gegensätze“ (S. 51) – und beide konstitutiv für Selbstbestimmung.
Sturma plädiert im Sinne eines systematischen Pragmatismus auch dafür, dass wir uns nicht übernehmen sollten: So darf eine Politik der Langzeitverantwortung beispielsweise „nicht in Planungsobsession ausarten“ (S. 55), denn zukünftige Gesellschaften könnten über bessere Problemlösungspotenziale verfügen, als wir sie uns gegenwärtig vorstellen können. Einen gangbaren und erfolgversprechenden Weg zur politisch-gesellschaftlichen Umsetzung der Nachhaltigkeitsidee sieht Sturma grundsätzlich darin, dass Langzeitverantwortung „auf Bindungen im handlungstheoretischen Verhaltens- und Ereignishorizont lebender Menschen setzen“ sollte (S. 56) – auf einen aufgeblasenen (doch immer nur theoretischen) (Fernsten-)Altruismus lässt sich dann leicht verzichten. Und die reflektierten Interessen der Jüngeren sollten stärkeres politisches Gewicht erhalten, was zu deutlichen und nachhaltigen „Umgewichtungen in der Finanz-, Gesundheits-, Sozial-, Bildungs- und Verkehrspolitik führen“ würde (S. 56).
Empfohlene Zitierweise:
Theodor Leiber: [Rezension zu:] Gethmann, Carl Friedrich; Mittelstraß, Jürgen (Hrsg.): Langzeitverantwortung. Ethik, Technik, Ökologie, Darmstadt 2008. In: Kritikon, 24.03.2010. Abgerufen am 05.02.2012. <http://www.kritikon.de/issue/201003/35>
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